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6. November 2005 Gabriele Karl Carolins Tod - Trägt die Staatsanwaltschaft Mitschuld an ihrer Ermordung?Am 15. Juli 2005 wurde die 16-jährige Schülerin Carolin Scholz in Graal-Müritz (Mecklenburg-Vorpommern) ermordet. Am Dienstag beginnt der Prozess gegen den Beschuldigten Maik S. (29). Er war erst eine Woche vor dem Mord aus dem Gefängnis entlassen worden. Dort hatte er eine 7-jährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung verbüßt.Noch im März 2005 hatte eine Gutachterin die vorzeitige Entlassung von Maik S. als zu riskant abgelehnt. Da nicht anzunehmen ist, dass Maik S. bis zum Haftende im Juli 2005 weniger gefährlich geworden ist, fragen wir uns, wie es geschehen konnte, dass dieser ganz offensichtlich gefährliche Verbrecher entlassen wurde - schließlich besteht seit Juli 2004 die gesetzliche Möglichkeit, gefährliche Straftäter im Rahmen der nachträglichen Sicherungsverwahrung, auch nach Verbüßung der Haftstrafe, festzuhalten. Warum wurde Maik S. also entlassen? Waren die Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht erfüllt oder wurden diese gar nicht oder nicht sorgfältig geprüft? Der aktuelle Focus zeigt nach unserer Auffassung schwere Versäumnisse der Staatsanwaltschaft Stralsund auf. Beispielsweise recherchierte das Magazin, dass zu der angeblichen Prüfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung keinerlei schriftliche Unterlagen existieren, lediglich ein handschriftlicher Vermerk, der nach Carolins Tod angefertigt wurde. Wir fordern vom Justizminister endlich umfassende Aufklärung in diesem Fall; Verantwortung muss übernommen werden! Für die Eltern ist ohnehin längst klar, dass hier nicht nur der mutmaßliche Täter Schuld am gewaltsamen Tod von Carolin hat. ![]() | ||