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Januar 2004 Gabriele Karl, Andrea Troppmann Sie war lästig – über den Mord an der dreijährigen CarolineGewalt gegen Kinder – Nicht Anzeigen schützt nur die Täter Im Januar diesen Jahres 2004 machte der Mord an der dreijährigen Caroline im bayerischen Ort Weißenhorn Schlagzeilen. Caroline wurde von ihrer Mutter und/oder deren Lebensgefährten erschlagen. Nach der Tat, das Kind lebte zunächst noch, wurde das kleine Mädchen ausgezogen, geduscht und kahl geschoren, um Spuren zu verwischen. Anschließend wurde die sterbende Caroline in ein Leintuch gehüllt und in einer Kliniktoilette abgelegt, wo sie Stunden später gefunden wurde. Unser Mitglied Frau Dr. Andrea Troppmann schrieb folgenden Aufsatz an alle Münchner Zeitungen; er wurde auch im Münchner Merkur und in der tz veröffentlicht.
Eine Woche nach dem grausamen Geschehen wurde bekannt, dass Nachbarn das Jugendamt schon Wochen vor dem Mord alarmiert hatten. Ein Mitarbeiter hatte die Familie auch aufgesucht, aber niemanden angetroffen – und das war alles. Am 17. Januar, also eine Woche nach Carolines Tod, finden wir in der Abendzeitung folgende Meldung: „Wieder Kinder gefoltert!“ Eine 22jährige brachte ihr 17 Monate altes Töchterchen mit gebrochenem Oberschenkel und zahlreichen Blutergüssen ins Fürther Klinikum. Der Arzt informierte Gott sei Dank nicht das Jugendamt, sondern die Polizei, und so konnte ermittelt werden, dass auch das sechs Wochen alte Schwesterchen misshandelt worden war, es wurden u. a. schwere Kopfverletzungen festgestellt. Das Jugendamt war längst informiert, hatte es doch vor einigen Monaten das älteste Kind der Mutter weggenommen – und das war alles. Mich persönlich hat es besonders erschüttert, dass die Misshandlungen der Kinder aus Fürth den meisten Medien keine Zeile wert war. Sind wir durch die Anhäufung von Gewalt gegen Kinder bereits blind und taub? Wo bleibt die Welle der Empörung über derart grausame Verbrechen? Diese Arbeitsweise der Jugendämter beobachte ich nun schon, seit ich mit der Arbeit im Opferschutz begonnen habe. Der grausame Tod der kleinen Caroline hätte verhindert werden können, genauso wie viele tausend Verbrechen an Kindern, wenn das Jugendamt endlich verpflichtet wäre, Anzeige zu erstatten, wenn ihm ein Fall von Gewalt gegen Kinder angetragen wird. Das Jugendamt hat weder die Mittel noch das nötige Fachpersonal noch die notwendige Sachkenntnis, in derartigen Fällen selbst zu ermitteln und zwar so, dass Beweise für ein eventuelles späteres Gerichtsverfahren gesichert werden und nicht verloren gehen. Da eine Anzeige im Einzelfall oft nicht gleich möglich ist (oberste Priorität muss bei Verbrechen gegen Kinder immer deren Sicherheit und die Bedürfnisse der betroffenen Kinder haben), befürworten wir eine Regelung, wonach das Jugendamt grundsätzlich Straftaten anzeigen muss, es sei denn, es kann schwer wiegende Gründe angeben, warum von einer Anzeige abgesehen wird. Es muss in dieser Begründung aber auch erklärt werden, wie die Sicherheit des betroffenen Kindes gewährleistet wird bzw. welche Maßnahmen eingeleitet werden, um den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden, und vor allem muss dokumentiert werden, wann eine Anzeige voraussichtlich erfolgen kann. Diese Regelung könnte vielen Kindern helfen. „Nicht Anzeigen schützt nur die Täter“, so ein Spruch an der Wand des Opferschutzkommisariats im Münchner Polizeipräsidium. Während Polizei und Justiz gerade im Kinderschutz in den letzten Jahren enorme Fortschritte erzielt haben, erzählt das Jugendamt immer noch die alte Mähr vom schrecklichen Verfahren, welches durch eine Anzeige auf das Kind zukommt. Genau das Gegenteil ist der Fall! Mit professionellem Opferschutz gehen die Kinder heute gestärkt aus den Verfahren hervor. Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft und Richter sind in der Regel bestens auf ihre kleine Kundschaft vorbereitet. Nur das Jugendamt steckt anscheinend noch im Mittelalter. Über 90 % der Verbrechen an Kindern in Deutschland liegen im Dunkelfeld, d. h., es kommt nie zu einer Anzeige, geschweige denn zu einem Gerichtsverfahren. Unicef beklagt, dass 15 Jahre nach Abschluss der UN-Kinderrechtskonvention Rechte von Kindern in Deutschland immer noch nicht ausreichend geachtet würden (Meldung in der SZ vom 17.01.2004). Ein Skandal bei dem die Welt aufschreien müsste, aber es schreien nur ganz Wenige und die Wenigen werden nicht gehört. | |||