Februar 2005

Gabriele Karl

Das Jugendstrafrecht: Für die einen eine fragwürdige Chance, für die anderen das sichere Todesurteil!

Wieder wird ein Kind durch einen Wiederholungstäter missbraucht und ermordet - und wieder sieht die rot-grüne Bundesregierung keinen Handlungsbedarf!

Der Mörder des 9-jährigen Peter A. hatte bereits als Jugendlicher ein Kind missbraucht und mit 70 Messerstichen ermordet. Da er sich damals selbst stellte, entschied sich das Gericht statt der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von 10 Jahren zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren.

Leider müssen wir uns heute mit der Tatsache abfinden, dass Jugendliche, d. h. junge Menschen unter 18 Jahren, ohne rational nachvollziehbares Motiv auf grausamste Weise morden - eine Tatsache, der unser derzeitiges Jugendstrafrecht schon lange nicht mehr gerecht wird. Wenn diese jugendlichen Mörder voll schuldfähig sind, dann müssen sie nach Verbüßung von maximal 10 Jahren Jugendstrafe, und seien sie noch so gefährlich, wieder in Freiheit entlassen werden. Auflagen, beispielsweise die Teilnahme an einer Therapie, sind völlig unsinnig, wenn der Gesetzgeber für die Nichteinhaltung der Auflagen keine spürbaren Sanktionen vorsieht.

Deshalb fordert der Verein Opfer gegen Gewalt e. V. schon seit Jahren die Abkehr von der strikten Begrenzung der Höchststrafe auf 10 Jahre. Den Tatgerichten ist ein größerer Spielraum einzuräumen. Es muss auch im Jugendstrafrecht die grundsätzliche Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestehen, um dem Tatgericht und später der Strafvollstreckungskammer weitreichendere und damit bessere Spielräume einzuräumen, auf den konkreten Fall, insbesondere auf die Täterpersönlichkeit, zu reagieren. Auch jugendliche Täter müssen so lange untergebracht werden können, wie sie als gefährlich einzustufen sind.
Wenn man schon davon ausgeht, dass eine erzieherische Einwirkung erforderlich ist, dann kann diese nur dann funktionieren, wenn entsprechende Einwirkungsmöglichkeiten bestehen. Wenn ein Verstoß gegen ein Verbot ohne Sanktion bleibt, kann es keine erzieherische Wirkung entfalten.

Trotz all dieser Missstände sieht die Bundesjustizministerin Frau Zypris keinen Handlungsbedarf. Für uns Opfer ist diese Missachtung menschlichen Lebens ebenso wenig zu ertragen wie der Mord selbst. Gott sei Dank erlebe ich in Bayern das Mitgefühl für die Opfer, das sie verdienen, und habe die Unterstützung für meine Arbeit, die ich brauche. Die Reform des Jugendstrafrechts wurde vor allem von Bayern immer wieder angestoßen.

Wie viel Elend muss noch geschehen, bis pragmatisches Handeln über ideologische Sturheit siegt?