November 2008

Gabriele Karl, Dr. Peter Berg

Keine Einsicht, keine Reue – trotzdem wird der Mehrfachmörder Klar in die Freiheit entlassen

Nach 26 Jahren Haft wird der wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte Ex-RAF-Terrorist Christian Klar am 3. Januar 2009 vorzeitig in die Freiheit entlassen. So beschlossen vom Oberlandesgericht Stuttgart.

Die Richter gehen davon aus, dass von Klar keine Gefahr mehr für die Gesellschaft ausgeht. Wie sie allerdings zu diesem Schluss kommen, ist für uns als Opferschutzorganisation überhaupt nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil: 2001 lässt Klar uns in einem Fernsehinterview wissen, "er wolle den ‚Aufbruch, den auch eben die RAF dargestellt hat’, weitertragen... In einer Grußbotschaft ans linke Spektrum äußerte Klar Anfang 2007 die Hoffnung, ‚die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden’"(Münchner Merkur vom 25. November 2008, S. 2).
Unser Eindruck ist, dass er am liebsten seinen Kampf dort weiterführen will, wo er ihn 1982 beenden musste.

Die Hinterbliebenen der Mordopfer warten bis heute vergebens auf Informationen von Klar über Tatumstände und Tathergang. Für Klar wäre es ein Leichtes, den Opfern sein Täterwissen mitzuteilen; die Opfer könnten mit diesen Informationen ihr Schicksal besser erfassen und so die Tat besser in ihr Leben integrieren.
Aber Herr Klar will nicht. Warum nicht? Hat er Freude daran, seine Opfer nach wie vor zu quälen? Hat er vor, sein Wissen für teures Geld exklusiv zu vermarkten, oder ist es ihm einfach so egal, dass es ihm nicht der Mühe wert ist, den Hinterbliebenen Klarheit zu verschaffen?
Christian Klar zeigt keine Schuldeinsicht, geschweige denn auch nur einen Funken Reue oder gar ein Zeichen der Wiedergutmachung.

Gebetsmühlenartig hören wir immer wieder von Juristen und Politikern, dass jeder zu lebenslanger Haft Verurteilte grundsätzlich die Chance haben muss, wieder in Freiheit zu gelangen; so will es unsere Verfassung. Aber es steht nirgends geschrieben, dass wir Schwerstverbrechern ohne Einsicht in ihre Schuld, ohne jegliche Reue, ohne Bemühungen der Wiedergutmachung, also ohne dass die Mindestvoraussetzungen für eine erfolgreiche Resozialisierung gegeben wären, wieder in die Freiheit entlassen müssen. Leider ist das aber tatsächlich so: Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder werden tagtäglich entlassen, obwohl diese Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind.

Da schmerzt es, wenn die Bundesjustizministerin Zypris in der Passauer Neuen Presse mit den Worten zitiert wird, dass diese Entlassung "rechtstaatlich ein ganz normaler Vorgang" ist.
Weder die Politik noch die Forensik noch die Justiz fordern von Schwerstverbrechern, dass ihnen ihre Tat zumindest Leid tut. Wie können wir da an eine erfolgreiche Resozialisierung denken? Absurd! So ist aus unserer Sicht nicht nur die Entlassung des Herrn Klar ein Schlag gegen den Rechtsstaat, sondern vielmehr auch die Tatsache, dass das grundsätzlich ein "ganz normaler Vorgang" ist.