September 2004

Gabriele Karl

Zwei Drittel aller Morde werden nicht aufgeklärt

Diesmal ist es der Leiter des Universitätsinstitutes für Rechtsmedizin in Göttingen, Prof. Dr. Saternus, der auf die eklatanten Missstände durch zu wenig Obduktionen hinweist und vor weiteren Einsparungen warnt. Seit Jahren fordert auch der Münchner Rechtsmediziner Prof. Dr. Eisenmenger zu mehr Obduktionen auf, leider bleibt er ungehört. Im Gegenteil, nun droht mehreren rechtsmedizinischen Instituten aus finanziellen Gründen die Schließung.
Für die Hinterbliebenen eines "vielleicht Mordopfers" kann eine derartige Unterlassung verheerende, existentielle Folgen haben, wie der Fall der 1998 "verstorbenen" Beate Geier (20) aus Plauen zeigt.
Am Abend des 04. April 1998 stürzte Beate aus dem siebenten Stock der elterlichen Wohnung und verstarb bald darauf im Krankanhaus, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben.
Die Kripo ging sofort von Selbstmord aus, mit der Folge, dass keine Obduktion veranlasst wurde. Beates Eltern haben seitdem immer den Eindruck gehabt, dass die Ermittlungen auf Grund der anfangs gestellten Selbstmordhypothese äußerst schleppend, wenn überhaupt geführt wurden. Ihr Versuch selbst eine Obduktion der Leiche ihrer Tochter in Auftrag zu geben schlug fehl. Sie wurden darüber aufgeklärt, dass dies nur eine Behörde veranlassen kann.
Wir betreuen die Familie seit einigen Monaten. Ihre Zweifel am Selbstmord ihrer Tochter sind durchaus nachvollziehbar. Die Mutter erzählt von einem wichtigen Zeugen, der noch nicht befragt wurde und von zahlreichen, nicht ausgewerteten Spuren. So hat sie beispielsweise u. a. ein Stück Teppich mit Anhaftungen von Erbrochenem aufgehoben. Alles in allem gibt es viele offene Fragen und Ungereimtheiten. Bis heute kämpfen Beates Eltern um Ermittlungen, die vielleicht mehr Klarheit um die Todesumstände ihrer Tochter schaffen könnten.
Dies wäre die Grundvoraussetzung für Beates Eltern, mit dem Tod ihrer Tochter angemessen umgehen zu können. Eine Obduktion hätte diese Klarheit bringen können und den Hinterbliebenen die Chance gegeben, wieder in ein möglichst normales Leben zurückzufinden. So aber werden die Eltern in ihrem Schmerz und mit ihren Zweifeln allein gelassen und vielleicht läuft ein Mörder frei herum, der sich nicht für seine Tat verantworten muss. Auf jeden Fall wurde wieder ein Stück Rechtsstaat geopfert.

Beate
Wurde Beate Geier (20) ermordet, oder war es doch Selbstmord –
der Staat hat kein Geld um diese Frage zu klären.