Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens wurden ...
... helfen wir Ihnen individuell und umfassend durch
  • Beratung und Aufklärung
  • Unterstützung (z. B. im Umgang mit Behörden)
  • Weitervermittlung an andere Vereine, Rechtsanwälte, öffentliche Einrichtungen usw.
Unsere Mitarbeiter werden laufend zu folgenden Themen geschult:
  • Strafrecht
  • Familienrecht
  • Opferentschädigungsgesetz
  • Psychotraumatologie
  • Umgang mit kindlichen Missbrauchsopfern

Trotz umfangreicher Mitarbeiterschulungen ist meist die Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich, zumal uns das Rechtsberatungsgesetz eine einzelfallbezogene juristische Beratung verbietet. Wir vermitteln dann kostenlos an einen, wenn möglich uns bekannten Fachanwalt.

Beachte:
Info über das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 31.12.2006: Info-Seite
Info über das Opferrechtsreformgesetz vom 01.09.2004: Info-Seite
Info für Opfer von Sexualverbrechen: Info-Seite
Info für Angehörige von Mordopfern: „Wenn ein Kind ermordet wird ...“
Info über Hilfe für kindliche Opfer: Info-Seite

Sie erreichen uns telefonisch Montag mit Donnerstag 9 - 13 Uhr unter 089/8119970 und nach Vereinbarung (Kontakt).
Persönliche Gesprächstermine sind ausnahmslos nur nach Vereinbarung möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Elterninitiative vermisste Kinder, Opferschutzkommissariat im Polizeipräsidium München.