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Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens wurden ... ... helfen wir Ihnen individuell und umfassend durch
Trotz umfangreicher Mitarbeiterschulungen ist meist die Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich, zumal uns das Rechtsberatungsgesetz eine einzelfallbezogene juristische Beratung verbietet. Wir vermitteln dann kostenlos an einen, wenn möglich uns bekannten Fachanwalt. Beachte: Info über das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 31.12.2006: Info-Seite Info über das Opferrechtsreformgesetz vom 01.09.2004: Info-Seite Info für Opfer von Sexualverbrechen: Info-Seite Info für Angehörige von Mordopfern: „Wenn ein Kind ermordet wird ...“ Info über Hilfe für kindliche Opfer: Info-Seite Sie erreichen uns telefonisch Montag mit Donnerstag 9 - 13 Uhr unter 089/8119970 und nach Vereinbarung (Kontakt). Persönliche Gesprächstermine sind ausnahmslos nur nach Vereinbarung möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei Elterninitiative vermisste Kinder, Opferschutzkommissariat im Polizeipräsidium München. | ||