Sehr geehrte Frau Karl-Linderer,

Bundespräsident Johannes Rau hat Sie auf Vorschlag des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Zur Verleihung dieses Ordens gratuliere ich Ihnen sehr herzlich. Ihr engagiertes ehrenamtliches Eintreten für die Opfer von Gewalttaten erfährt so eine angemessene Würdigung.

Das erfolgreiche Wirken des Vereins „Opfer gegen Gewalt e. V.“ ist untrennbar mit Ihrem Namen verbunden. Sie haben den Verein im Mai 1996 gegründet und sich als 1. Vorsitzende seither mit großem Engagement und Elan in den Dienst von Menschen gestellt, die im besonderen Maße der Fürsorge bedürfen. Der Verein bietet Opfern von Gewalttaten und deren Angehörigen rasche, unbürokratische und wirksame Hilfen. Er
  • gewährt eine umfassende professionelle Beratung,
  • leistet Hilfestellung im Umgang mit Behörden und Gerichten,
  • vermittelt soziale Leistungen durch verschiedene private Stiftungen,
  • hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz und
  • bietet wertvolle Unterstützung bei der Auswahl therapeutischer Maßnahmen und der Suche nach geeigneten Therapieplätzen.

Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen staatlichen und privaten Institutionen ist eng und vertrauensvoll. Dies gilt vor allem für die Zusammenarbeit mit dem Kommissariat für Opferschutz des Polizeipräsidiums München und den einzelnen Beratungsstellen für Frauen und Kinder bei den Polizeiverbänden in Bayern. Sie sind ebenso überzeugte wie überzeugende Verfechterin der Anzeigeerstattung und begründen so in vielen Fällen die unerlässliche Vertrauensbasis zwischen Opfer und Polizei.

Darüber hinaus betreibt der Verein sehr erfolgreich Aufklärung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit. Ein Hauptaugenmerk richtet sich mittlerweile auf die bundesweite Vernetzung der verschiedenen Opferschutzorganisationen.

Unterstützt durch den damaligen bayerischen Justizminister Hermann Leeb waren Sie zudem maßgebliche Mitinitiatorin einer Initiative zum Thema „Opferanwalt“, die am 10. Juli 1995 durch die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag vorgelegt und zum 1. Dezember 1998 per Bundesgesetz im wesentlichen umgesetzt wurde.

Sehr geehrte Frau Karl-Linderer,

seit etwa vier Jahren widmen Sie sich dem „Opferschutz“ mit großem Sachverstand, Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft. In dieser Zeit haben Sie vielen Opfern und deren Angehörigen wertvolle Hilfe geleistet. Darüber hinaus hat Ihre engagierte Arbeit erheblich zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beigetragen und damit ein Signal für Politik und Gesetzgebung zur Intensivierung und Erweiterung des Opferschutzes gesetzt.

Für Ihr außergewöhnliches, nimmermüdes Engagement danke ich Ihnen sehr herzlich und verbinde diesen Dank mit meiner nochmaligen Gratulation und den besten Wünschen für die weitere Zukunft.