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Februar 2005 Gabriele Karl Strafverteidiger fordert Gutachter zum Rechtsbruch auf?Am 17. Februar 2005 wurde der 9-jährige Peter in München ermordet. Der Täter hatte bereits eine langjährige Jugendstrafe wegen Mordes hinter sich, war noch nicht einmal ein Jahr in Freiheit.Wo liegt der Fehler? Wie kann es sein, dass ein Mörder, der als äußerst gefährlich eingestuft wird, in Freiheit ist und wieder mordet? Der Verein Opfer gegen Gewalt fordert schon lange eine Reform des Jugendstrafrechts, vor allem die Möglichkeit einer lebenslangen "Verwahrung" eines noch gefährlichen Straftäters. Dass nun ausgerechnet ein medienbekannter Strafverteidiger wie Herr Steffen Ufer sozusagen Schützenhilfe gibt, hat uns zunächst schon sehr überrascht. In der Sendung "Quer" des Bayerischen Fernsehens vom 24. 02.05 fordert er die dauerhafte Unterbringung derart gefährlicher Straftäter. Seinem Vorschlag, die Gutachter mögen doch bitte umdenken und bei gefährlichen Straftätern Persönlichkeitsstörungen feststellen, die die verminderte Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit im Sinne des Gesetzes bewirken, kann sich der Verein Opfer gegen Gewalt nicht anschließen, im Gegenteil, wir sind über diesen Vorschlag entsetzt. Wenn ein Straftäter nicht krank im forensischen Sinne ist, d.h., wenn bei der Tat seine Einsichts- oder seine Handlungsfähigkeit nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt war, dann darf ein Gutachter nicht aus pragmatischen Gesichtspunkten heraus ein falsches Gutachten erstellen. Würde man dies fordern, so wäre der Beliebigkeit wissenschaftlicher Gutachten Tür und Tor geöffnet. Dies ist nicht nur für die Opfer völlig inakzeptabel. Ein Gutachter hat sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Jegliche Mauschelei erschüttert das Vertrauen der Menschen und kann nicht im Sinne einer funktionierenden Rechtspflege sein. | ||