September 2007

Gabriele Karl

Riekofen ist überall
Über den Umgang mit Opfern und Tätern von sexuellem Missbrauch

Ein wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafter katholischer Priester wurde in Riekofen (Bistum Regensburg) wieder als Seelsorger in den Dienst genommen. Nun wird ihm vorgeworfen, sich zwischen 2003 und 2006 erneut an Kindern vergangen zu haben.

Für die Presse war dies bundesweit ein gefundenes Fressen für das Sommerloch. Eine sachgerechte Auseinandersetzung mit der Problematik habe ich allerdings in allen Medien vermisst.

Der katholischen Kirche wird immer wieder eine verkrampfte Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität vorgeworfen. Dabei wird aber übersehen, dass es hier nicht um Sexualität, sondern um Gewalt geht, dass heute Sexualstraftäter therapiert und als geheilt entlassen werden, dass aber eben diese Sexualstraftäter immer wieder von Gutachtern als geheilt und ungefährlich eingestuft werden.

Dass heute Sexualstraftäter als geheilt entlassen werden, ohne dass sie sich mit der Tat derart auseinandergesetzt haben, dass sie Schuldeinsicht zeigten oder gar die Tat bereuten, ist meines Erachtens ein unglaublicher Skandal. Schuld daran ist aber an erster Stelle eine forensische Psychiatrie, die immer wieder vorgibt, diese Täter behandeln und begutachten zu können. Zuverlässige, seriöse Langzeitstudien gibt es nicht. Erleichtert wird dieses Vorgehen durch eine völlig hilflose Politik, die gerade in diesem Bereich häufig noch ideologisch verfärbte Entscheidungen trifft.

Dem zusätzlichen Vorwurf der Gemeinde an das Bistum, nicht über das Vorleben des Priesters informiert worden zu sein, muss ohnehin eine deutliche Absage erteilt werden. Mit rechtstaatlichen Grundsätzen ist ein solches Vorgehen auf gar keinen Fall vereinbar.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits 2002 unter Vorsitz von Kardinal Karl Lehmann Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch verabschiedet. Danach gilt, dass sich nach dem heutigen Stand der Wissenschaft Pädophilie als von der Neigung her strukturell nicht abänderbar und Ephebophilie als nur zum Teil veränderbare sexuelle Störung erweist und weiter heißt es: "Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen. Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, werden nach Verbüßung ihrer Strafe nicht mehr in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen".

Kann man der Kirche vorwerfen, sich nicht an diese Richtlinien gehalten zu haben angesichts eines forensischen Gutachtens, welches den betreffenden Priester als völlig ungefährlich und als geheilt einstuft?

Berücksichtigt man die Gutachterskandale der letzten Jahre in diesem Bereich, dann ist es aus Sicht des Opferschutzes tatsächlich völlig unverständlich, warum ein einschlägig vorbestrafter Priester wieder in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt wurde. Dies ist aber kein kirchliches Problem, sondern hier handelt es sich um einen sehr schlimmen Missstand, der sich durch alle staatlichen Institutionen zieht.

Die Folgeschäden für die Opfer, auch für die potentiellen Opfer sind bei der Entscheidung, den betreffenden Priester wieder in der Seelsorge einzusetzen, einfach nicht ausreichend gewichtet worden. Das Risiko einer fehlgeschlagenen Legalbewährung tragen nun einmal ausschließlich unschuldige, kindliche Opfer, deren schwere, lebenslange Schädigungsfolgen nie mehr gut zu machen sind.