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28. Mai 2004
Gabriele Karl
Leserbrief zu Heribert Prantls Artikel "Ein bisschen Folter" in der SZ vom 21.05.04
Dass Herr Prantl die Misshandlungen der Häftlinge in Abu Ghraib anprangert, ist durchaus angebracht; seine Schlussfolgerungen in Bezug auf die Gefährdung des Rechtsstaats in Deutschland durch "ein bisschen Folter" sind unzulässig und falsch!
Prantl: "Das Bewusstsein für Zivilität und Humanität beginnt auch in Deutschland zu rosten." Dies zeigt sich ihm in der "Generalsympathie" für die Androhung von Zwangsmaßnahmen durch den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei Wolfgang Daschner im Oktober 2002. Während die Polizei damals nach dem entführten elfjährigen Jakob von Metzler suchte, befand sich sein Entführer, der Jurastudent Magnus G., bereits als Beschuldigter in Polizeigewahrsam. Niemand außer dem Täter konnte zu diesem Zeitpunkt wissen, dass Jakob bereits tot war, ermordet. Nachdem alle Versuche, das Versteck des Kindes zu finden, gescheitert waren, hatte Herr Daschner damals in der Androhung die einzige Chance gesehen, Jakobs Leben zu retten.
Schon damals hat sich Herr Prantl in maßloser Selbstgerechtigkeit zum Hüter des Rechtsstaates ernannt: Im Bayerischen Fernsehen gefragt, ob er denn Herrn Daschner ebenso verurteilen würde, wenn ihm die Rettung des Kindes gelungen wäre, antwortete er sinngemäß, auch dann müsse man dafür werben, dass das Handeln der Polizei verwerflich wäre. Ist das ein Zeichen von Zivilität und Humanität, wenn das Recht auf Leben eines unschuldigen Kindes, die Menschenwürde eines unschuldigen Kindes zugunsten seines Mörders auf der Strecke bleibt? Darf man wirklich derart gnadenlos ein Kind opfern? Darf ein Polizist kein Gewissen haben? Gibt es nicht einen übergesetzlichen Notstand?
Es ist absolut unzulässig, den hier vorliegenden Fall mit den Verbrechen in Abu Ghraib zu vergleichen.
Denn im Fall des entführten Jakob handelte es sich um eine extreme Ausnahmesituation. Die Polizei wähnte das Kind in unmittelbarer Lebensgefahr. Leben und körperliche Integrität eines unschuldigen Kindes waren konkret gefährdet. Der Verursacher der Gefahr war in dem Beschuldigten eindeutig identifiziert und dieser war der einzige, der die Gefahr für das Kind hätte beseitigen können, und zwar indem er der Polizei die lebensrettende Information über den Aufenthaltsort des Kindes gibt. Die Androhung von Zwang war aus damaliger Sicht das einzige Erfolg versprechende Mittel, die Gefahr abzuwenden.
Herr Daschner entschied sich, in Abwägung der Rechtsgüter das Kind zu retten und setzte dabei seine berufliche Existenz aufs Spiel; in der Öffentlichkeit wurde er als Nazischerge diffamiert.
Ich habe damals die Argumente, die gegen Herrn Daschner vorgebracht wurden, sehr gewissenhaft verfolgt und war darüber entsetzt. Sie alle haben eines gemeinsam: Das Schicksal der betroffenen Menschen (hier das Kind und sein Entführer) spielt keine Rolle, es geht nur um vermeintlich formales Recht. Ausnahmen darf es nicht geben, sonst würde der Rechtsstaat einstürzen. Schließlich scheut sich Herr Prantl nicht, diejenigen, die – wie ich meine aus gutem Grund – Sympathie für das Handeln der Polizei zeigten, als lächerliche Dummerchen zu beschreiben, die glauben, es gäbe eine böse und eine gute Folter, die glauben, man könne damit Menschen retten, schließlich "haben Folterer schon immer so geredet."
Letztendlich der Showdown: Der Vergleich mit Abu Ghraib war nicht genug, die Hexenverfolgungen des Mittelalters werden ebenfalls bemüht nach dem Motto: Man gebe Hexenverfolgungen, die Polizeimaßnahmen zur Rettung eines Kindes und die Verbrechen in Abu Ghraib in einen Topf und fordere mit erhobenem Zeigefinger den Rechtsstaat ein. So wird eine linksideologische Klientel bedient, die scheinbar keine Lust auf selbständiges Denken hat.
Die vielen "Hüter unseres Rechtsstaates" haben dabei völlig vergessen, dass das Recht für die Menschen da ist und nur für die Menschen und deren Schutz. Wenn sich das Recht oder das, was einzelne Wortführer für das Recht halten, um seiner selbst Willen gegen unschuldige Menschen richtet, dann ist dies der erste Schritt zum Unrecht.
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