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Tätigkeitsbericht 2003
Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind, wie schon in den Jahren 2000, 2001 und 2002: 1. Opferhilfe
Bedeutende Opferfälle im Jahr 20031.1. Prozess gegen den Mörder der Schülerin Vanessa G. vor dem Landgericht Augsburg Oder: Die Defizite des Jugendstrafrechts 1.2.Opferfall Stephanie D. Schmerzensgeld für Stephanies Familie 1.3. Opferfall Katharina und Matthias R.: Vater ermordet seine zwei Kinder auf Mallorca - keine Hilfe für die Mutter 2. Politische Arbeit
Ausgesuchte Projekte2.1. Unsere Petition an die Bundesregierung Petition Nr. 3 – 12 – 15 – 84 – 000275 2.2. Kein Seelsorger für Gewaltopfer 2.3. Einladung in das Institut für Psychosomatik am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München 2.4. Demo am 17.12.2003 in München, Kundgebung vor dem Justizpalast Thema: Besserer Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch 2.5. Gerichtsshows: Kein Platz für einen Opferanwalt 2.6. Fördermittel der Stadt München gestrichen 3. Öffentlichkeitsarbeit
1. Opferhilfe
Wir beraten bundesweit Opfer schwerer Gewaltverbrechen, insbesondere Angehörige von Mordopfern. Wir haben 2003 ca. 268 Beratungen durchgeführt, darunter waren 26 neue Fälle. 130 Beratungen betrafen vorsätzliche Tötungsdelikte, davon 15 neue Fälle. Der Grund, warum sich Menschen in ihrer verzweifelten Situation an uns wenden, liegt im Vertrauen, das sie wegen unserer konsequenten, opferorientierten Öffentlichkeitsarbeit zu uns haben. Gleichzeitig schafft die Tatsache, dass unsere Vorsitzende aus einer derartigen Opfersituation heraus den Verein auf den Weg gebracht hat, einen zusätzlichen Vertrauensbonus bei den betroffenen Menschen. Darüber hinaus konnten wir im letzten Jahr verstärkt feststellen, dass immer mehr Fachleute wie beispielsweise Ärzte oder Juristen, aber auch private Organisationen wie Mitarbeiter des Vereins "Verwaiste Eltern" oder der "Telefonseelsorge" durch die Medien und durch Mund-zu-Mund-Propaganda auf uns aufmerksam wurden und sich bei Bedarf an uns wandten, um beraten zu werden und um uns an Opfer weiterzuvermitteln. Gleichzeitig muss hier ein sehr großes Problem im Opferschutz in der Bundesrepublik Deutschland angesprochen werden: Es gibt außer uns wohl keine Stelle, keine Organisation oder sonstige Möglichkeit für Menschen, die durch ein Gewaltverbrechen völlig aus ihrer Lebensbahn geworfen wurden, umfassend beraten zu werden. Gerade in dieser Beratung liegt aber der einzige Weg, den Menschen Mittel an die Hand zu geben, sich gegen das lähmende Gefühl der Ohnmacht, welches durch ein derartiges Gewaltverbrechen ausgelöst wird, zu wehren. Nur wenn die Betroffenen umfassend beraten und unterstützt werden, haben sie eine Chance, wieder ihren Platz im Leben zu finden. Hier ist dann auch schon ein weiterer wesentlicher Punkt der Opferhilfe angesprochen, nämlich die Unterstützung der Betroffenen im Umgang mit den Behörden. Es genügt einfach nicht, ein durch ein Gewaltverbrechen behindertes Opfer über seine Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz aufzuklären, vielmehr müssen die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt und begleitet werden. Manchmal müssen wir im Namen und Auftrag der Opfer die Auseinandersetzung mit den Behörden führen, weil die Betroffenen dazu in ihrer Verletztheit nicht mehr in der Lage sind. Da mit den Versorgungsämtern regelmäßig streitige Auseinandersetzungen zu erwarten sind, ist für ein gutes Ergebnis auch ein hohes Maß an Fachwissen nicht nur des Bundesversorgungsgesetzes und Sozialgesetzes, sondern auch im Bereich Verwaltungsrecht von Nöten. Leider gibt es kaum spezialisierte Anwälte, die den Betroffenen hier hilfreich zur Seite stehen können. Seit 2001 hilft uns hier die Rechtsanwältin Frau Anke Lerche. Hinzu kommt, dass der äußerst unsensible Umgang der Behörden mit den Hilfesuchenden von den Betroffenen häufig als derart verletzend wahrgenommen wird, dass eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Opfers zu erwarten ist oder zumindest der Weg zurück in ein normales Leben erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird. Allein die häufig jahrelange Verfahrensdauer, bis ein befriedigendes Ergebnis erzielt ist, stellt eine unzumutbare Belastung dar. Unsere zentrale Forderung ist, dass die Opfer unmittelbar nach der Tat als Opfer anerkannt werden und dass die ihnen zustehende und notwendige Hilfe sofort einsetzt. Bedeutende Opferfälle im Jahr 2003
1.1. Prozess gegen den Mörder der Schülerin Vanessa G. vor dem Landgericht Augsburg
Oder: Die Defizite des Jugendstrafrechts Am Rosenmontag 2002 war Vanessa mit ihrem Bruder allein zu Hause. Michael W. war als Tod verkleidet, er wartete, bis die Kinder schliefen, brach in das Haus ein, schlich in Vanessas Zimmer und stach auf das schlafende Mädchen ein. Michael war zum Zeitpunkt der Tat Heranwachsender (das Alter von Heranwachsenden liegt zwischen 18 und 21 Jahren). Bei einem Heranwachsenden muss das Gericht prüfen, ob er als Jugendlicher oder als Erwachsener beurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft beauftragt zur Klärung dieser Frage einen Gutachter aus dem Bereich der forensischen Psychiatrie. Als Jugendlicher muss Michael u. a. behandelt werden, wenn Reiferückstände nicht auszuschließen sind. Wann sind bei einem 18-Jährigen schon Reiferückstände auszuschließen? So kam es, wie es kommen musste, Michael W. wurde vom Gerichtsgutachter als Jugendlicher eingestuft. Diese Beurteilung ist an sich auch gar nicht zu beanstanden. Jeder, der Michael während des Prozesses beobachten konnte und seine Lebensgeschichte erfuhr, sah hier tatsächlich mehr einen Jugendlichen als einen Erwachsenen vor sich, aber das Jugendstrafrecht sieht nun einmal nur eine Jugendstrafe von höchstens 10 Jahren vor. Es gibt keine Möglichkeit, auf gefährliche Jugendliche länger als 10 Jahre einzuwirken: Es gibt keine Sicherungsverwahrung und auch keine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Vor diesem Hintergrund muss die Beurteilung des Gerichtsgutachters, wonach der Jugendliche voll schuldfähig zum Zeitpunkt der Tat war, als höchst problematisch angesehen werden. In diesem Fall hat das Gericht keine andere Möglichkeit, als den jugendlichen Mörder zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren zu verurteilen. Michael lehnte schon während der Untersuchungshaft eine Therapie ab, und zwingen kann man ihn nicht. Unsere ganze Hoffnung aus Sicht des Opferschutzes galt dem Gerichtsgutachter, der die Schuldfähigkeit von Michael W. zu beurteilen hatte. Hätte der Gutachter hier eine verminderte Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat festgestellt, so hätte das Gericht die Möglichkeit gehabt, Michael neben einer Jugendstrafe in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Wenn er wieder in Freiheit hätte leben wollen, hätte er sich dann mit seiner Schuld auseinandersetzen müssen, hätte die therapeutischen Angebote annehmen müssen. Deshalb haben wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, hier über die Nebenklage einen weiteren Beweisantrag in das Verfahren einzubringen, nämlich die Begutachtung durch einen Jugendpsychiater. Obwohl der Anwalt von Vanessas Eltern im Focus dieses Problem ebenso beurteilte wie wir, obwohl Vanessas Eltern ständig darauf drängten, dass er diesen Beweisantrag endlich stellt, hat er es nicht getan. Er verwies u. a. darauf, dass eine verminderte Schuldfähigkeit nicht zwangsläufig die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zur Folge hat. Der Einwand ist zwar grundsätzlich richtig, aber ohne eine verminderte Schuldfähigkeit hat das Gericht gar keine Möglichkeit ,den Delinquenten in eine Maßregel zur Besserung und Sicherung zu bringen. Aus Gründen des Opferschutzes, aber letztlich auch zum Schutz des Mörders, seinen bisherigen Lebensweg aufzugeben, hätte man dieses Risiko eingehen müssen. Dafür gab es keine Alternative. Heute würde ich in einem derartigen Fall nicht mehr tatenlos zusehen. Ich würde mit unserer Anwältin den Beweisantrag formulieren und den Eltern das Papier an die Hand geben, dass sie den Antrag selbst stellen können. Angesichts der enormen Präsenz der Presse wäre dies natürlich ein Eklat gewesen, aber wenn die Verantwortlichen derart versagen, gibt es angesichts der enormen Gefahr, die von diesem Michael W. ausgeht, keine andere Möglichkeit. Nachdem der Gerichtsgutachter im Prozess nun sein Gutachten erstattet hatte, meldete sich die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe zu Wort und hielt ein flammendes Plädoyer, indem sie auf die Gefährlichkeit von Michael W. hinwies. Umsonst. Michael W. wurde letztlich zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren verurteilt. Egal ob er die Zeit im Gefängnis nutzt, an sich zu arbeiten oder nicht, egal wie gefährlich er nach Ablauf der 10 Jahre noch ist, er wird entlassen, und dann…? 1.2. Opferfall Stephanie D.
Oder: Schmerzensgeld für Stephanies Familie Zwei Jugendliche ermordeten 1998 die 14-jährige Stephanie D. in Sachsen-Anhalt. Als wir Frau D. kennen lernten, war die Verjährungsfrist für eine Zivilklage gegen die Täter bereits abgelaufen. Wie so oft hatte man Frau D. hier dahingehend aufgeklärt, dass eine Schmerzensgeldklage ins Leere laufen würde, da von den Tätern ja nichts zu holen wäre. Ein großer Fehler. Zum einen verdienen die meisten Täter im Gefängnis Geld, durchschnittlich € 10,00 pro Stunde. Dieses Entgelt kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen gepfändet werden. Zum anderen könnten die Täter nach ihrer Entlassung durchaus zu Geld kommen. Nun erfuhr die Mutter der Getöteten zufällig aus den Medien, dass die Tante eines der Mörder wegen Beihilfe zu eben dieser Tat zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. So konnten wir wenigstens veranlassen, dass gegen die Tante noch auf Schadenersatz geklagt wurde. 1.3. Opferfall Katharina und Matthias R.:
Vater ermordet seine zwei Kinder in Mallorca – keine Hilfe für die Mutter Aus dem Tätigkeitsbericht 2002: "Familie R. aus in Freiburg. Er ist ein angesehener Arzt, sie ist Hausfrau. Beide haben 2 Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren, ein Mädchen und ein Junge. Die Ehe gestaltet sich nach der Geburt der Kinder immer schwieriger. Er kontrolliert zunehmend alle Lebensbereiche seiner Frau, entwickelt einen extremen Ordnungssinn und sein Erziehungsstil wird zunehmend autoritärer. Die Familiensituation ist immer mehr von Angst geprägt. Im Laufe der Zeit verändern die Kinder ihr Verhalten, sie glaubt, als Ehefrau und Mutter zu versagen, ist völlig verunsichert. Sie spürt, dass etwas nicht stimmt, ohne dieses Etwas greifen zu können. Die Mutter denkt nicht im entferntesten an Missbrauch, schließlich ist ihr Mann zwar schwierig, aber doch so korrekt in jeder Hinsicht. Sie glaubt ,die angespannte Familiensituation ist für die Auffälligkeiten bei den Kindern verantwortlich. Sie geht mit den Kindern zum Kinderpsychologen. Schon bald treten erste Verdachtsmomente auf, die Kinder würden missbraucht. Sie trennt sich von ihrem Ehemann und lässt sich scheiden. Er darf im Rahmen des Umgangsrechts seine Kinder regelmäßig sehen. Inzwischen hat sich ein hinzugezogener Kinderarzt eingehend dahingehend geäußert, dass er als Erklärung für die Verletzungen der Kinder, ihre Verhaltensstörungen und ihre Äußerungen den Verdacht hat, dass der Vater die Kinder sexuell missbraucht. Sie informiert ihre Anwältin, diese rät ihr ab, den Verdacht vor dem Familiengericht vorzutragen, solange die Kinder nicht in der Lage sind, eine eindeutige Aussage zu machen. Allerdings machen die Kinder bei der Kinderpsychologin weiter Fortschritte und der Tag, an dem die Kinder zu einer Aussage bereit sind, rückt in absehbare Nähe. Ebenda will der Vater den Kindern einen 14-tägigen Urlaub in Spanien verbringen. Die Mutter hat Angst um die Kinder, ist verzweifelt; sie befürchtet weitere Missbrauchshandlungen im Urlaub, befürchtet, dass die therapeutischen Erfolge zunichte gemacht werden könnten, sie hat aber keine Möglichkeit, diesen Urlaub zu verhindern. Der Vater fährt mit beiden Kindern nach Spanien. Nach einer Woche kommt die Nachricht; er hat beide Kinder getötet. Später musste sie erfahren, wie grausam ihre Kinder sterben mussten, so musste der Junge zusehen, wie die Schwester starb. Den Kindern wurde außerdem das Blut entnommen." Nun gilt das Opferentschädigungsgesetz nur für Delikte, die in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden. Die Tatsache, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland die Mutter zwangen, dem Vater die Kinder auszuliefern, ändern daran nichts. Die Mutter klagte bis zum Bundesverfassungsgericht – vergebens. Der Verein OPFER gegen GEWALT ließ ein Gutachten erstellen, in der Hoffnung, dass unter Berücksichtigung der Europäischen Vorgaben eine Hilfe für die Mutter möglich sei. Ergebnis: Das Opferentschädigungsgesetz hilft hier nicht, die Bundesrepublik kann hier nicht in die Verantwortung genommen werden. Es gelten die spanischen Regelungen zur Opferentschädigung, die natürlich mit den europäischen Rahmenbedingungen übereinstimmen müssen bzw. müssten. Wie diese Ansprüche geltend gemacht werden können, blieb offen. Anspruch auf Hilfe bei der Durchsetzung der Ansprüche in Spanien gibt es ebenfalls nicht. 2. Politische Arbeit
Ausgesuchte Projekte 2.1. Unsere Petition an die Bundesregierung
Anerkennung von Eltern dauerhaft vermisster Kinder nach dem OEG Siehe dazu Tätigkeitsbericht 2002. Zur Erinnerung: Unsere Petition umfasste drei Punkte:
2.2. Kein Seelsorger für Gewaltopfer
Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche stellen in allen Gefängnissen zahlreiche Seelsorger für die Gefangenen zur Verfügung. Das ist auch in Ordnung und wird in keinster Weise von uns kritisiert. Aber warum erhalten wir für die Opfer nicht auch Seelsorger, zumindest für die Fälle, in denen durch ein Gewaltverbrechen das Leben oder der Lebensmittelpunkt der Betroffenen zerstört wurde, in den Fällen, in denen die Menschen den Sinn des Lebens verloren haben. Wir baten also das erzbischöfliche Ordinariat um Hilfe und man verwies uns an zwei Pfarrer einer Münchner Hospizeinrichtung. Im September kam es dann zu einem ersten Gesprächstermin. Ich habe mich gut vorbereitet, wollte die beiden Herren von der Notwendigkeit einer langfristigen seelsorgerischen Begleitung meiner Klienten überzeugen. Eine Stunde versuchte ich alles, um wenigstens für die schwerst Geschädigten Hilfe zu erhalten. Ergebnis: Man ließ mich auflaufen. Mein Anliegen sah man in seiner Dringlichkeit durchaus ein, aber die beiden Pfarrer hatten keine Zeit, waren mit der Hospizarbeit ausgelastet. Ich könne aber durchaus in einem dringenden Fall ein Opfer an sie verweisen. Dass die Opferarbeit eine besondere Sensibilität erfordert, dass man dafür vorbereitet werden muss, dass Opferarbeit nur in einer vertrauensvollen Teamarbeit erfolgreich sein kann, kam gar nicht erst zur Sprache. Abschließend bot man mir Gespräche an, damit ich diese seelsorgerische Arbeit übernehmen kann. Dieses Projekt muss vorläufig als gescheitert angesehen werden. Der Fehler lag meines Erachtens schon in dem Verweis des erzbischöflichen Ordinariats an die Pfarrer des Hospizes. Es war doch von Anfang an klar, dass auf dieser Ebene keine ausreichenden personellen Kapazitäten für den Opferschutz bereitgestellt werden können. Traurig: Die Kirche hat es bis heute nicht für nötig gehalten, wenigstens einen Seelsorger für die Opferarbeit in Bayern bereitzustellen. 2.3. Einladung in das Institut für Psychosomatik am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München
Prof. Dr. K.-H. Ladwig lud mich ein, die Ergebnisse unserer 2001 veröffentlichten Studie "Wenn ein Kind ermordet wird…" vor Fachleuten und in einer seiner Vorlesungen vorzustellen (siehe dazu unsere Publikation mit gleichem Titel auf unserer Homepage). 2.4. Demo am 17.12.2003 in München, Kundgebung vor dem Justizpalast
Thema: Besserer Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch Hintergrund: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat einen in zwei Instanzen wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Täter wieder aus der Haft entlassen. Das OLG vertrat dabei die Auffassung, die betroffenen Kinder vom Hasenbergl hätten "über die ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere Schädigung erlitten". Die Welle der Entrüstung war Gott sei Dank groß. Wir sind der Auffassung, dass das Gesetz alle Kinder gleichermaßen schützen muss. Immer wieder erleben wir bei unserer Vereinsarbeit, wie junge Menschen durch mehrere Gewaltdelikte und schwierige Lebensumstände mit ihrem Leben nicht mehr zurechtkommen. Bei derartiger Rechtsprechung ist das kein Wunder. Deshalb haben wir uns entschlossen, an dieser Demonstration teilzunehmen. 2.5 Gerichtsshows: Kein Platz für einen Opferanwalt
Können Sie sich, lieber interessierter Leser, vorstellen, dass ein Beschuldigter, ein wegen Vergewaltigung Angeklagter keinen Verteidiger hat? Nein. Auch in den derzeit so beliebten Quotenrennern, den Gerichtsshows, welche allnachmittäglich das Fernsehprogramm füllen, geht selbstverständlich nichts ohne Verteidiger. Mein Hinweis an die Redaktion von Barbara Salesch, dass seit 1998 alle Opfer von Sexualstraftaten das Recht auf einen vom Staat bezahlten Anwalt haben, wurde abgeschmettert. Man wisse natürlich um das Recht der Opfer von Sexualstraftaten auf einen Anwalt, aber es wäre kein Platz. Die Folge: Jeden Nachmittag sehen u. a. junge Mädchen, wie Verteidiger auf Opfer losgehen dürfen, diese sogar körperlich bedrängen dürfen, indem sie sich auf den Tisch vor dem Zeugenstuhl setzen, um das Opfer zu befragen. Jedes Mädchen, welches vergewaltigt wird und ein derartiges Spektakel sieht, wird sich hüten, Anzeige zu erstatten. Anzeigen sind aber die einzige Möglichkeit, künftige bzw. weitere Verbrechen des Täters zu verhindern. Gleichzeitig werden hier Opfer präsentiert, die aufgetakelt, bauchfrei, mit Spagettiträgern und tiefem Ausschnitt vor Gericht erscheinen. Wortgefechte zwischen Staatsanwalt und Verteidiger gehören ebenso zu dem Nachmittagsklamauk wie der Überraschungstäter aus dem Publikum, der nach 10-minütiger Verhandlung von Richter Hold überführt wird. Dass sich reale Juristen, die das Gesetz kennen müssten, für dieses unwürdige Schauspiel hergeben, bedauere ich zutiefst. Der Schaden ist sehr groß: für unseren Rechtsstaat, für den Opferschutz, für die Würde der Opfer und vor allem für die Gerechtigkeit. 2.6 Fördermittel der Stadt München gestrichen
Ab erstmals 1998 erhielt unser Verein von der Stadt München Fördermittel in Höhe von € 10.000,00 jährlich. Vereinbart war, dass der Verein jedes Jahr die Einnahmenüberschussrechnung und den Tätigkeitsbericht an die Stadt München schickt, worauf die Fördermittel überwiesen werden. Allerdings warteten wir dieses Jahr vergebens auf das Geld. Auf Nachfragen teilte man uns mit, dass wir bis auf weiteres nicht mit Fördermitteln rechnen können. Als Grund wurde ein Überschuss im Jahr 2002 angegeben. Der Zuschuss war aber in unsere Finanzplanung für dieses Jahr fest einkalkuliert. Wir wollten im Herbst 2003 eine Fachkraft, d. h. einen Juristen für die Opferberatung, in Teilzeit anstellen. Es lief bereits eine Stellenausschreibung im Internet und beim Arbeitsamt München. Wir bearbeiteten bereits sehr viele (ca. 30) Bewerbungsunterlagen und führten auch schon zahlreiche Bewerbungsgespräche. Nicht nur, dass die Stadt München für den Opferschutz nicht einmal € 10.000 erübrigen kann, die Art und Weise, wie hier mit uns umgegangen wird, wie und vor allem wann wir von der Streichung erfahren haben, ist unwürdig. Die Finanzmisere der Stadt München muss dieser doch längst bekannt gewesen sein, man hätte uns doch bereits im Januar dahingehend informieren können, dass wir mit Einschränkungen rechnen müssen. Stattdessen hat man ohne Kündigung, ohne ein Wort des Dankes für unsere Arbeit, sang- und klanglos die Zahlung eingestellt. 3. Öffentlichkeitsarbeit
Sehr hilfreich ist hier unsere 2000 neu gestaltete Homepage. Presseerklärungen:
Dez. 2003
Besserer Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch
Mitwirkung in Medien
TV
Print
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