Tätigkeitsbericht 2004



Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind:
1. Opferhilfe
2. politische Arbeit
3. Öffentlichkeitsarbeit
3.1. eigene Veröffentlichungen
3.2. Mitwirkung bei Berichterstattungen in den Medien (TV, Radio, Printmedien)
4. Das Team 2004



1. Opferhilfe


Wir beraten bundesweit Opfer schwerer Gewaltverbrechen, d. h. Hinterbliebene von Mord- und Totschlagsopfern, kindliche Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch, Opfer von Sexualstraftaten sowie Opfer schwerer Körperverletzung. Besonders gefordert ist unsere Hilfe bei Gewaltdelinquenz innerhalb der Familie.
Seit letztem Jahr haben wir auch zunehmend Fälle von Stalking betreut.
Unsere größte Aufgabe ist allerdings nach wie vor die Opferhilfe für Hinterbliebene von Mordopfern. Dafür sind wir bundesweit bekannt und geschätzt und können inzwischen mit einem hochspezialisierten Fachwissen den Betroffenen helfen und langfristig, meist über mehrere Jahre, unterstützen wie sonst niemand in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Beratungen haben gegenüber den Vorjahren wieder zugenommen und liegen inzwischen bei ca. 500 Beratungen im Jahr 2004. Den Hauptanteil machen wie schon in den letzten Jahren die Tötungsdelikte, wobei ca. 20 % der Beratungen insgesamt neu hinzugekommen sind. Außerdem ist mit der zunehmenden Zahl an Altfällen ein erheblicher Arbeitsaufwand verbunden, da wir immer häufiger Stellungnahmen beispielsweise für das Sozialgericht ausarbeiten müssen.

Die Beratungsinhalte richten sich vor allem danach, ob das Gewaltverbrechen bleibende, andauernde Gesundheitsschäden bei den Betroffenen hinterlassen hat oder ob derartige Schäden zu erwarten sind oder nicht. Die Beratung von Opfern ohne bleibende gesundheitliche Folgeschäden beschränkt sich auf eine allgemeine Beratung über das Ermittlungs- und Straf- und Zivilklageverfahren, eine allgemeine psychosoziale Beratung und Betreuung sowie die Weitervermittlung an einen Rechtsanwalt. Häufig sind diese Fälle mit 3-5 Beratungsstunden erledigt.

Schwieriger ist die Betreuung von Opfern, die durch das Gewaltverbrechen mit andauernden gesundheitlichen Schädigungsfolgen leben müssen. Um diesen Opfern angemessen helfen zu können, bieten wir eine besonders günstige Mitgliedschaft in unserem Verein an, da wir nur für Mitglieder die erforderliche Beratung leisten dürften (Rechtsberatungsgesetz). Um dieser Opfergruppe helfen zu können, haben wir unsere Kenntnisse im sozialen Entschädigungsrecht ausgebaut. Deshalb bitten uns auch immer öfter Anwälte, Stellungnahmen zu einzelnen Opferfällen abzugeben, damit sie diese in die Begründung einer Klage oder eines Widerspruches eines Bescheides des Versorgungsamtes mit einbringen können. Dabei scheuen wir auch nicht zurück, Gutachten und versorgungsärztliche Stellungnahmen kritisch zu prüfen und evtl. mit unseren eigenen Beobachtungen zu konfrontieren. Seit 2004 unterstützt uns die Rechtsanwältin Frau Anke Lerche auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrechts. Dazu ist anzumerken, dass Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz in der Regel eine Bearbeitungszeit von mehreren Jahren mit sich bringen. Die Behörden lassen sich Zeit und setzen alles daran, die Ansprüche abzuwehren. Nahezu jedes Verfahren geht in den Widerspruch und in das Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Außerdem müssen wir immer öfter die Behörden mit einer Untätigkeitsklage zur Bearbeitung des OEG-Antrags drängen, um die jahrelange Verfahrensdauer wenigstens etwas abzukürzen.

Zur Unterstützung kindlicher Opfer wollten wir in diesem Jahr ein Buchprojekt in Angriff nehmen. Hintergrund waren die beiden Bücher "Rasmus Rabe ermittelt: Was passiert eigentlich bei Gericht" und "Klara und der kleine Zwerg: ein Buch für Kinder, die Zeugen beim Gericht sind". Mit Hilfe dieser beiden Bücher konnten wir kindlichen Opferzeugen das Gerichtsverfahren und die Personen vor Gericht anschaulich und vor allem kindgerecht nahe bringen. Als unser wirklich großer Vorrat dieser Bücher erschöpft war und wir nachbestellen wollten, mussten wir feststellen, dass diese beiden Bücher nicht mehr aufgelegt werden. Obwohl diese Bücher für die Kinder eine enorme Hilfe sind, obwohl sie einzigartig sind und obwohl allein 2003 in der Bundesrepublik Deutschland 15.430 Fälle von sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176 a, 176 b StGB, Quelle: BKA, polizeiliche Kriminalstatistik 2003) bekannt wurden, gibt es kein Interesse für eine Neuauflage. Nach Rücksprache mit mehreren Juristen und der Polizei erfuhren wir, dass auch hier der Bedarf an diesen oder ähnlichen Büchern außerordentlich groß ist. Alle Fachleute, die damit arbeiteten, wollten sich für ein Folgeprodukt stark machen. Nun sind aber die Autoren der Bücher nicht mehr erreichbar. Unser Versuch, Frau Ellis Kaut für ein ähnliches Produkt zu gewinnen, evtl. mit der Figur des Pumuckl, scheiterte kläglich. Als ich durch Vermittlung der Stadträtin Frau Ursula Sabathil mit Frau Kaut in Kontakt kam und sie danach fragte, antwortete sie, sie wäre gegen Gewalt an Kindern und könne mir deshalb nicht helfen!?
Solange wir aber keinen Kinderbuchautor für dieses Projekt finden, wird es wohl ein Projekt in der Planungsphase bleiben.
Wir sprachen noch Herrn Dr. Härlin (Tabaluga) an. Er versicherte uns, die Tabaluga-Figuren zur Verfügung zu stellen, wusste aber leider auch keinen geeigneten Autor.


2. Politische Arbeit


Seit Rot-Grün an der Regierung ist, können wir unsere politischen Ziele nicht in der Intensität verfolgen, in der wir es gerne täten. Im Gegenteil, wir müssen versuchen, die Fortschritte, die im Opferschutz bereits erreicht wurden, einigermaßen zu halten. So ist mir kürzlich bei der Durchsicht unserer Arbeitsmappen aufgefallen, dass beispielsweise das Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung von 1998 oder eine Untersuchung über Gewalt im sozialen Nahraum Universität Fakultät für Rechtswissenschaft von 1995 oder auch der Bericht über die Situation über Kinder in der Landeshauptstadt München von 1997 bis heute nicht weder erneuert noch fortgeschrieben wurden. Auf unsere Nachfrage hin wurde uns dies bestätigt.

Das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung ist letztlich ein Recht, das lediglich auf dem Papier steht. Wenn Kinder missbraucht, misshandelt oder vernachlässigt werden, ist es nach unserer Erfahrung sehr schwer, diese kindlichen Opfer vor weiteren übergriffen zu schützen. Manchmal ist es sogar unmöglich (siehe dazu unsere Veröffentlichungen).

Trotz all der angesprochenen Probleme lag im Jahr 2004 für unseren Verein der größte Erfolg:

Seit 01.09.2004 ist der Opferanwalt auch für Hinterbliebene von Mord- und Totschlagsopfern Gesetz.


Dies war schließlich unser erstes großes Ziel bei der Vereinsgründung, und dieses Ziel haben wir nun tatsächlich geschafft. Bitte lesen Sie dazu unsere Presseerklärung unter Kapitel 3.1.


3. Öffentlichkeitsarbeit


Seit 2004 wird unsere Homepage von Herrn Peter Berg's Sohn Josef betreut. Jetzt können wir auch kurzfristige Änderungen eingeben und unsere Presseerklärungen veröffentlichen. Im September dieses Jahres belegte unsere Vorsitzende, Frau Gabriele Karl, einen Medienkurs im Haus der Bayerischen Wirtschaft. Dabei lernte sie insbesondere, wie man mit Medien und Journalisten umgeht, wie Presseerklärungen verfasst werden, wie die Homepage zu gestalten und was hier zu verbessern ist und vieles mehr.

Auf unserer Gedenkstätte für Mordopfer sind mit Ende 2004 im Internet 101 Kinder und Jugendliche, manchmal auch Erwachsene eingetragen.


3.1. Eigene Veröffentlichungen


In der Anlage finden Sie unsere Pressemitteilungen und Veröffentlichungen für 2004 (siehe hierzu auch www.opfer-gegen-gewalt.de/Publikationen):


Januar 2004

"Sie war lästig - über den Mord an der dreijährigen Caroline"

30. Januar 2004

"Opferschutz als Quotensprung - Unsere Kritik am Film 'Stärker als der Tod'"

März 2004

"Die Welt mag untergehen, wenn nur das Recht gilt - Unser Beitrag zur aktuellen Folterdebatte"

28. Mai 2004

Leserbrief zu Heribert Prantls Artikel "Ein bisschen Folter" in der SZ vom 21.05.2004

September 2004

"Zwei Drittel aller Morde werden nicht aufgeklärt" über die Missstände in der Rechtsmedizin

15. Oktober 2004

Information über das Opferrechtsreformgesetz vom 01.09.04


3.2. Mitwirkung bei Berichterstattungen in den Medien


Print

23.05.2004 - Avanti "Der Tod unserer Töchter soll nicht sinnlos gewesen sein"
15.10.2004 - Magazin Bella "Meine Trauer hört nie auf"


Radio

01.03.2004 - 12.00 Uhr/B2 Tagesgespräch "Was tun mit den Sexualstraftätern"


TV

25.01.2004 - ZDF: Mona Lisa "Mord im Kinderzimmer - Was die Eltern von Vanessa quält"
20.12.2004 - SWR: Quergefragt "Der Fall Daschner: Foltern für den guten Zweck"


Darüber hinaus haben wir an zahlreichen Veröffentlichungen mitgewirkt, ohne dabei selbst in Erscheinung zu treten.


4. Das Team 2004


Vorstand:

Dr. Peter Berg
Bernhard Karl
Gabriele Karl
Tobias Wandinger


Opferberatung:

Bernhard Karl
Gabriele Karl


Juristische Beratung:

RA'in Marion Zech (Strafrecht, Zivilrecht)
RA'in Anke Lerche (Soziales Entschädigungsrecht)


Öffentlichkeitsarbeit:

Dr. Peter Berg
Gabriele Karl
Dr. Andrea Trottmann