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Tätigkeitsbericht 2005
Inhalt:
1.Opferhilfe
2.Politische Arbeit
2.1 Defizite des Jugendstrafrechts2.2 Probleme bei der Durchsetzung der nachträglichen Sicherungsverwahrung 2.3 Der Jackson Prozess – wie ein Promispektakel über die Opfer hinwegrollt 3.Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Veranstaltungen3.2 Internet 3.3 Presseerklärungen 3.3.1 Das Jugendstrafrecht: Für die einen eine fragwürdige Chance, für die anderen das sichere Todesurteil! 3.3.2 Strafverteidiger fordert Gutachter zum Rechtsbruch auf? 3.3.3 Auch Vanessas Eltern fordern die Justizministerin zum Handeln auf: "Das Jugendstrafrecht weist eklatante Lücken auf!" 3.3.4 Mordfall Peter: Die Diskussion wird immer absurder 3.3.5 Schuld und Sühne, Reue und Vergebung 3.3.6 Lügen statt handeln? Vanessas Eltern von Zypries bitter enttäuscht 3.4 Sonstige Veröffentlichungen 3.4.1 Carolines Tod – Trägt die Staatsanwaltschaft Mitschuld an ihrer Ermordung? 3.4.2 Kommentar zum Dokumentarfilm "Die Kinder sind tot" 3.4.3 Das Wohl des Kindes in den Händen der Jugendämter: Warum die 7-jährige Jessica verhungern musste 3.4.4 Kein Interesse für hunderte verschwundene Kinder 3.5 Mitwirkung in Medien 3.5.1 TV 3.5.2 Radio 3.5.3 Print 4.Fortbildung
5.Das Team 2005
1. Opferhilfe
Wir beraten bundesweit Opfer schwerer Gewaltverbrechen, insbesondere Angehörige von Opfern vorsätzlicher Tötungsdelikte, Opfer schwerer Körperverletzung, Opfer von Sexualstraftaten und kindliche Gewaltopfer (Körperverletzung, sexueller Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern). Bei kindlichen Gewaltopfern werden in der Regel die Eltern oder eine Vertrauensperson des kindlichen Opfers mitberaten, betreut. Im Jahr 2005 haben wir eine Möglichkeit gefunden, Opferhilfe statistisch zu erfassen, ohne dass dadurch ein übermäßiger Verwaltungsaufwand anfällt. 2005 haben wir 373 Beratungen für 90 Opfer durchgeführt. 33 Opfer sind sog. Altfälle, d. h. diese Klienten (so nennen wir die Opfer, die zu uns in die Beratung kommen) wurden von uns schon im Vorjahr betreut. 57 Klienten sind 2005 neu hinzugekommen. Erfahrungsgemäß suchen immer übermäßig viele Hinterbliebene von vorsätzlichen Tötungsdelikten Hilfe bei uns, aber die Tabelle der Neuzugänge zeigt, dass immer mehr Klienten aus anderen Deliktsbereichen wie Opfer von Körperverletzungsdelikten oder auch Angehörige oder Vertrauenspersonen von kindlichen Opfern den Weg zu uns finden. Die Anteile der jeweiligen Opfergruppe an den bei uns betreuten Gewaltopfern entnehmen Sie bitte folgender Tabelle: Anzahl der betreuten Opfer je Opfergruppe im Jahr 2005
Anzahl der Beratungen je Opfergruppe im Jahr 2005
Erläuterung zur Tabelle:
Wir bieten umfassende, bestmögliche Beratung für alle Opfer von Gewaltverbrechen. Darüber hinaus bieten wir Klienten mit gesundheitlichen Schädigungsfolgen eine weitergehende, spezifische, individuelle Beratungsleistung und Unterstützung an. Gerade diese Opfergruppe benötigt langfristig intensive Betreuung. Insbesondere die Abwehrhaltung der Versorgungsämter gegen die Ansprüche der Betroffenen führt bei uns zu einem extrem hohen Arbeitsaufwand, meist über Jahre. Wie schon in den Vorjahren muss hier ein sehr großes Problem im Opferschutz in der Bundesrepublik Deutschland angesprochen werden: Es gibt außer uns keine Stelle, keine Organisation oder sonstige Möglichkeit für Menschen, die durch ein Gewaltverbrechen völlig aus ihrer Lebensbahn geworfen wurden, umfassend und professionell beraten zu werden. Gerade in dieser Beratung liegt aber der einzige Weg, den Menschen Mittel an die Hand zu geben, sich gegen das lähmende Gefühl der Ohnmacht, welches durch ein derartiges Gewaltverbrechen ausgelöst wurde, zu wehren. Nur wenn die Betroffenen umfassend beraten und unterstützt werden, haben sie eine Chance, wieder ihren Platz im Leben zu finden. An dieser Stelle sei der seit Jahren an alle Institutionen, die mit Gewaltopfern zu tun haben, gerichtete Appell wiederholt, nämlich die aktive und konsequente Unterstützung der Betroffenen im Umgang mit den Behörden. Es genügt einfach nicht, ein durch ein Gewaltverbrechen behindertes Opfer über seine Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz aufzuklären, (wobei wir immer wieder feststellen, dass schon diese Aufklärung und Beratung in den meisten Fällen lückenhaft ist), vielmehr müssen die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt und begleitet werden. Manchmal müssen wir im Namen und Auftrag der Opfer die Auseinandersetzung mit den Behörden führen, weil die Betroffenen dazu in ihrer Verletztheit nicht mehr in der Lage sind. Auch in diesem Jahr mussten wir miterleben, wie ein heranwachsender Mörder zu einer 10-jährigen Höchststrafe verurteilt wurde: Das Opfer war seine Arbeitskollegin Patricia. Florian K. (19) glaubte, dass sie daran schuld sei, dass seine Beziehung zu Patricias Freundin in die Brüche gegangen war. Mit 8 verschiedenen Werkzeugen (Axt, Teppichmesser, Fleischklopfer, Stemmeisen u. a.) tötete er Patricia (19). Nachdem Herrn K. vom Gutachter erhebliche Reiferückstände attestiert wurden, musste ihn das Gericht nach dem Jugendstrafrecht beurteilen. Patricia hinterlässt neben ihren verzweifelten Eltern zwei Geschwister, die nicht nur um ihre Schwester trauern, sondern ebenso unter dem Schmerz, den ein Mord verursacht, leiden. Wie schon im letzten Jahr Vanessas Mörder, wird auch dieser Mörder nach spätestens 10 Jahren in Freiheit sein, egal wie gefährlich er ist (vgl. dazu unseren Tätigkeitsbericht 2003 sowie unsere Pressemitteilungen 2005). 2. Politische Arbeit
2.1 Defizite des Jugendstrafrechts
Am 17. Februar wurde in München der 9-jährige Peter von Martin Prinz (28), einem Sexualstraftäter, ermordet. Prinz hatte bereits 1994 ein Kind missbraucht und ermordet. Er wurde daraufhin zu einer Jugendstrafe verurteilt und kam nach neuneinhalb Jahren (Endstrafe) wieder frei. Es gab keine Möglichkeit, diesen gefährlichen Mörder weiter in Haft oder in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Die Empörung in der Bevölkerung war groß, ebenso wie das Medieninteresse, sodass die Debatte um die Unzulänglichkeiten des Jugendstrafrechts wieder neu entfacht wurde. Bayern fordert seit langem eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Heranwachsende - eine Forderung, die längst überfällig ist. Wir fragen uns, wieviele unschuldige Menschen eigentlich noch sterben müssen, bevor hier eine eklatante Sicherheitslücke geschlossen wird. Vanessas Eltern wurden durch die schrecklichen Ereignisse an die Ermordung ihrer Tochter erinnert. Vanessas Mörder wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Vanessas Eltern schrieben einen Brief an die Bundesministerin der Justiz, wollten sie noch einmal auf die unerträglichen Missstände im Jugendstrafrecht hinweisen. Die Antwort: Die Sicherungsverwahrung für Heranwachsende wäre noch nie gefordert worden, Fachleute würden dagegen einwenden, dass solche jungen Menschen anders als Erwachsene noch eine Entwicklung durchmachen und sich ändern könnten. Dies mag für jugendtypische Taten durchaus richtig sein, für Mörder muss man aber doch eine andere Messlatte anlegen. (Siehe dazu unsere Veröffentlichungen.) 2.2 Probleme bei der Durchsetzung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (BGBl 2004 I, 1838) ist am 29. Juli 2004 in Kraft getreten. Am 15. Juli 2005 wurde die 16-jährige Schülerin Caroline S. aus Mecklenburg-Vorpommern von dem Sexualstraftäter Maik S. (29) ermordet. Der Mörder war sieben Tage vor dem Mord aus der Haftanstalt entlassen worden. Er hatte dort eine siebenjährige Haftstrafe abgesessen, zu der er wegen der Entführung, Vergewaltigung und Misshandlung einer 20-Jährigen verurteilt worden war. Noch im März hatte eine Gutachterin die vorzeitige Entlassung des Täters als zu riskant abgelehnt. Die Gutachterin bestätigte die Gefährlichkeit des Mörders. Trotzdem wurde der Gefangene am 8. Juli nach Haftende entlassen. Wir waren empört: Gibt es doch seit Ende Juli 2004 die Möglichkeit, gegen gemeingefährliche Straftäter die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen. Carolins Eltern waren entsetzt und warfen den Behörden öffentlich Schlamperei und Ignoranz vor (vgl. Focus Nr. 45/2005, S. 70f.) Es gelang uns, Kontakt zu Carolins Eltern herzustellen, und so konnten wir sie in ihrem Bemühen unterstützen, die Versäumnisse der Behörden aufzudecken. Der CDU-Landtagsabgeordnete und ehemalige Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Ulrich Born initiierte nach Abschluss des Strafverfahrens einen Untersuchungsausschuss. Tatsächlich behauptete Ralf Lechte, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft, die nachträgliche Sicherungsverwahrung wäre nicht möglich gewesen. So müssen "neue Tatsachen" die Gefährlichkeit des Häftlings belegen. Drei Monate vor der Entlassung des Maik S. hatte eine Gutachterin seine Gefährlichkeit attestiert. Das Gutachten der Psychologin habe jedoch nur beschieden, dass der Inhaftierte nach wie vor gefährlich sei. Das, so Lechte, "war aber nichts Neues", ein Antrag somit hinfällig. Demnach würde also die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur für Kandidaten gelten, deren Gefährlichkeit sich im Vollzug erweist oder – wie hier – sogar verstärkt. Bei der strengen Disziplin unter Haftbedingungen ist ein solcher Nachweis aber fast ein Ding der Unmöglichkeit. Das schier Unmögliche war aber hier gar nicht so unmöglich: Die Gutachterin notierte, dass es bei Maik S. im Vollzug ständig und dauerhaft zu Auffälligkeiten gekommen sei. Es kam immer wieder zu Regelverstößen, die in der Gefangenenpersonalakte vermerkt sein dürften – und die bei psychiatrischen Gutachtern als wichtige neue Indizien für die zunehmende Gefährlichkeit gelten. Hat die Staatsanwaltschaft die Hinweise übersehen? Überhaupt, warum hat die Staatsanwaltschaft diese inhaltliche Prüfung nicht Fachleuten überlassen? Das Landgericht München zumindest verhängte im Mai 2005 bei einem 36-jährigen Gewalttäter die nachträgliche Sicherungsverwahrung, weil die Regelverstöße des Mannes im Gefängnis neue negative Tatsachen über ihn gezeigt hatten. Dass all dies unterblieben ist, ist für Carolins Eltern und auch für uns unerträglich. Letztlich hat die Staatsanwaltschaft hier durch ihre Laxheit Beihilfe zum Mord geleistet. 2.3 Der Jackson-Prozess - wie ein Promispektakel über die Opfer hinwegrollt
Im Juni ging ein langer Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Ende. Michael Jackson, ein Megastar, wurde freigesprochen. Starverteidiger Thomas Mesereau hatte es geschafft. Mit Geschick nahm er das kindliche Opfer ins Kreuzverhör und zog die Glaubwürdigkeit vor allem von dessen Mutter erfolgreich in Zweifel. In dubio pro reo – Freispruch. So weit, so schlecht; die anschließende Berichterstattung, die Art und Weise, wie sich der Fall des King of Pop über alle Medien ergoss, ohne auch nur mit einem Wort zu erwähnen, wie sich wohl das Opfer nun fühlt. Letztlich als Lügner denunziert ist doch das Kind, das Opfer. In dubio pro ? gibt es nicht. 3. Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Veranstaltungen
Wie jedes Jahr hat Herr Alfons Eder auch heuer wieder mit seiner Theatertruppe für uns gesammelt. Diesmal haben wir vor Ort bei einer Freilichtaufführung des "Jedermann" einen Infostand aufgebaut. 3.2 Internet
Auf unserer Internet-Gedenkstätte sind 108 ermordete Kinder eingetragen. Auf unserer Homepage gab es zwischen 30 602 Anfragen im August und 68 842 Anfragen im November 2005. 3.3 Presseerklärungen
3.3.1 Das Jugendstrafrecht: Für die einen eine fragwürdige Chance, für die anderen das sichere Todesurteil! 3.3.2 Strafverteidiger fordert Gutachter zum Rechtsbruch auf? 3.3.3 Auch Vanessas Eltern fordern die Bundesjustizministerin zum Handeln auf: "Das Jugendstrafrecht weist eklatante Lücken auf!" 3.3.4 Mordfall Peter: Die Diskussion wird immer absurder 3.3.5 Schuld und Sühne, Reue und Vergebung 3.3.6 Lügen statt handeln? Vanessas Eltern von Zypries bitter enttäuscht 3.4 Sonstige Veröffentlichungen
3.4.1 Carolines Tod - Trägt die Staatsanwaltschaft Mitschuld an ihrer Ermordung? (6. November 2005) Am 15. Juli 2005 wurde die 16-jährige Schülerin Caroline Scholz in Graal-Müritz (Mecklenburg-Vorpommern) ermordet. Am Dienstag beginnt der Prozess gegen den Beschuldigten Maik S. (29). Er war erst sieben Tage vor dem Mord aus dem Gefängnis entlassen worden. Dort hatte er eine 7-jährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung verbüßt. Noch im März 2005 hatte eine Gutachterin die vorzeitige Entlassung von Maik S. als zu riskant abgelehnt. Da nicht anzunehmen ist, dass Maik S. bis zum Haftende im Juli 2005 weniger gefährlich geworden war, fragen wir uns, wie es geschehen konnte, dass dieser ganz offensichtlich gefährliche Verbrecher entlassen wurde – schließlich besteht seit Juli 2004 die gesetzliche Möglichkeit, gefährliche Straftäter im Rahmen der nachträglichen Sicherungsverwahrung, auch nach Verbüßung der Haftstrafe, festzuhalten. Warum wurde dieser Mörder entlassen? Waren die Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht erfüllt oder wurden diese gar nicht oder nicht sorgfältig geprüft? Der aktuelle Focus zeigt nach unserer Auffassung schwere Versäumnisse der Staatsanwaltschaft Stralsund auf. Beispielsweise recherchierte das Magazin, dass zur angeblichen Prüfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung keinerlei schriftliche Unterlagen existieren, lediglich ein handschriftlicher Vermerk, der nach Carolines Tod angefertigt wurde. Wir fordern vom Justizminister endlich umfassende Aufklärung in diesem Fall; Verantwortung muss übernommen werden! Für die Eltern ist ohnehin längst klar, dass hier nicht nur der mutmaßliche Täter Schuld am gewaltsamen Tod von Caroline hat. 3.4.2 Kommentar zum Dokumentarfilm "Die Kinder sind tot" von Aelrun Goette, gesendet auf ARTE am 4. April 2005 Dr. Andrea Troppmann, München im April 2005 Der Film befasst sich mit der 23-jährigen Mutter Daniela Jesse, die ihre beiden zwei- und dreijährigen Söhne Tobias und Kevin in einer Plattenbauwohnung in Frankfurt an der Oder verdursten ließ. Gemäß den Berichten von Polizei und Gerichtsmedizin verstarben die Kinder am Tag Zehn ihrer Gefangenschaft, nachdem sie tagelang an die Wohnungstür gehämmert, mit Löffeln an die Fenster geschlagen und ausgetrunkene Plastikverpackungen angenagt hatten. Im Todeskampf haben sie sich noch gegenseitig zerbissen und zerkratzt, um sich danach zum Sterben unter Müll und schmutziger Kleidung zu verkriechen. Halb bekleidet und buchstäblich verdorrt fand ihre Mutter die Leichen, als sie 14 Tage später nach Hause kam. Nur weil ihr Geliebter sie vor die Tür gesetzt hatte, kehrte sie zurück, gelangweilt vom Shopping, von Fast Food-Restaurants und vom Sex. Der Film "Die Kinder sind tot" von Aelrun Goette möchte die Umstände klären, wie das Unfassbare möglich wurde. Dies ist zuerst einmal ein hehres Ziel, solange man sich mit dem qualvollen Sterben von zwei Kleinkindern deshalb auseinandersetzt, um künftig dazu beitragen zu können, solche Schicksale abzuwenden. Tatsächlich gelingt es Frau Goette zunächst, die gleichgültig gewordene Gesellschaft durch die Darstellung des unermesslichen Leides der beiden Kinder aus ihrem prämortalen Seelenkoma hochzureißen. Aber bald schlüpft der Film unter den beschirmenden Mantel jenes Zeitgeistes, der stets bemüht ist, selbst den grauenhaftesten Verbrechen an wehrlosen Opfern ihren Schrecken dadurch zu entziehen, indem er die Last der Schuld gütig von den Schultern des Täters nimmt und sie gleichmäßig auf sein soziales Umfeld verteilt. Die Schuld am Tod der Kinder wird in kleinen Fragmenten auf alle Beteiligten verteilt und kann auf diese Weise vom schwarzen Hintergrund der Plattenbausiedlung absorbiert werden. Indem Aelrun Goette die Mörderin zum willenlos geformten Produkt ihrer Umgebung erklärt, entzieht sie ihr wesentliche Attribute, die einen Menschen ausmachen: die Freiheit seiner Entscheidungen und die daraus erwachsende Verantwortung für sich selbst und die ihn umgebende Schöpfung. Übrig bleibt dann letztlich ein Wesen in Menschengestalt, welches durch die Summe der Negativerfahrungen aus seiner Umwelt irreversibel geprägt, lebenslang dazu verdammt sein wird, notorisch seinen Instinkten und tradierten Verhaltensweisen zu folgen. Eine derartige Prägung gibt es aber beim Menschen nicht. Frau Jesse hat sich entschieden, ihre Kinder sterben zu lassen. Nichts in ihrer Vergangenheit liefert auch nur annähernd eine Begründung oder gar Entschuldigung. Ein Versuch, den Vater der Mörderin als Kinderschänder zu denunzieren, gelingt nicht einmal ansatzweise; weitere Unbill aus der Kindheit der Mörderin konnten nicht gefunden werden. Aber anstatt nun den einzig vernünftigen Schluss zu ziehen, nämlich die Tat als kriminelle, grausame Tat einer Mörderin, die auf ihrem Lebensweg Stück für Stück ihre Menschlichkeit aufgegeben hat, letztlich um der eigenen Befindlichkeit zu dienen, hält die Regisseurin trotzig an ihrer "Täter als Opfer-Theorie" fest. Frau Goette gibt sich alle Mühe, die Mörderin als schwachen, hilflosen, unselbständigen Menschen darzustellen, der mit seiner Lebenssituation überfordert ist. Ich frage mich, wie verblendet muss man sein, wenn man diesen grausamen Mord von Frau Jesse an ihren zwei Kleinkindern als Überforderung ansieht? Das ist keine Überforderung, keine Schwäche, sondern eine übermächtige Bösartigkeit. Aber ich persönlich habe oft den Eindruck, als hätte man im 20. Jahrhundert das Böse abgeschafft. Das Böse lässt sich aber nicht abschaffen. Dennoch besteht, sei es durch die Furcht der Menschen vor dem Bösen, sei es die Faszination der Menschen vor einer fremden Erfahrungswelt, sei es um derartige Verbrechen zu verhindern..., ein übermächtiges Bedürfnis an Klärung. Wir wollen verstehen, was wir nicht verstehen können. Der Film versucht nun diesem Bedürfnis dadurch gerecht zu werden, dass er den Hintergrund, auf dem das Böse in dem hier beschriebenen Fall so prächtig gedieh, sukzessiv anschwärzt, es somit relativiert und für die Gesellschaft begreiflich machen will. Der Zeitgeist, der solche Filme entstehen lässt, ist für mich absolut unerträglich. Wenn wir tatsächlich davon ausgehen müssten, dass die soziale Verkümmerung des Menschen inzwischen soweit fortgeschritten ist, dass eine junge, gesunde Frau mit zwei Kindern in dem Maße überfordert sein könnte, dass diese Überforderung eine derartige Tat begründen könnte – wenn dem wirklich so wäre, dann wäre es wohl besser, uns würde jenes Schicksal ereilen, welches sich in dem dramatischen Geburtenrückgang der letzten Jahre ohnehin bereits mit machtvoller Deutlichkeit ankündigt: Wir würden aussterben. Und das wäre dann auch gut so. 3.4.3 Das Wohl des Kindes in den Händen der Jugendämter Warum die 7-jährige Jessica verhungern musste Dr. Andrea Troppmann und Gabriele Karl, März 2005 Am 1. März 2005 starb die 7-jährige Jessica in einer Hamburger Hochhauswohnung qualvoll an einem Darmverschluss. Sie verhungerte. Dem Notarzt bot sich ein Bild wie bei einem Kind aus der Dritten Welt: Jessica wog nur noch 9,5 kg – das ist das Gewicht einer Zweijährigen. Unvorstellbare, jahrelange Qualen endeten in einem grauenvollen, schmerzhaften Tod. Kann das wirklich wahr sein? Wie konnte es dazu kommen? "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes." So steht es beispielsweise in der Bayerischen Verfassung. Aber nicht nur hier spielt der Schutz der Kinder eine herausragende Rolle; gewaltfreie Erziehung ist inzwischen bundesweit gesetzlich verankert. Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2003 erklärte die Bundesjustizministerin, Frau Zypries, in einer Presseerklärung: "Kinder brauchen Zuwendung, Freiheit sich zu entwickeln, aber auch verantwortliche Bezugspersonen, die ihnen Regeln vorleben. Die Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich Kinder entfalten und entwickeln können. Das Recht muss die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft schützen – Kinder, die sich selbst nicht schützen können." Aber jedes Gesetz ist nur so gut wie die Menschen, die es anwenden. Zuständig für das Wohl unserer Kinder ist von staatlicher Seite in erster Linie eine große Zahl von Jugendämtern mit hoch engagierten Mitarbeitern, welche sich 37,5 Stunden in der Woche mit ganzer Kraft für das Wohl des Kindes, speziell des Kindes aus problematischem, sozialem Umfeld, einsetzen. Formal besteht also kein Grund, sich zu sorgen, gäbe es da nicht Familien, in denen Kinderrechte – nicht nur sprichwörtlich – mit Füßen getreten werden. Hineingeboren in ein derartiges Umfeld, wird für ein Kind die Hoffnung auf ein menschenwürdiges Dasein einzig und allein durch ein wachsames Jugendamt getragen. Jessicas Mutter hatte aufgrund widrigster Lebensumstände ihr erstes Kind zur Adoption freigegeben. Zu zwei weiteren Kindern, die bei ihrem geschiedenen Mann wohnen, wurde ihr aufgrund nachgewiesener Misshandlungen das Besuchsrecht gerichtlich entzogen. Bekannt war außerdem, dass Jessicas Mutter und ihr Lebensgefährte arbeitslos und dem Alkohol verfallen waren. Also ein geradezu beispielhaft ungeeignetes Umfeld, ein Kind in Würde, geachtet und gefördert aufwachsen zu lassen. Auch müsste doch aufgefallen sein, dass Jessica nicht zu den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen kam. Außerdem hätte doch das Wegbleiben des Kindes von der Schule die Behörden alarmieren müssen. Von Beginn des Schuljahres bis Ende Februar kommt es lediglich zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Es stimmt unendlich traurig, dass eine funktionierende Schulbehörde Jessicas letzte Überlebenschance gewesen wäre. Diese Chance blieb leider wieder ungenutzt. Trotz der vielen Umstände, die eine Gefährdung des Kindes nahe legten, fühlte sich beim zuständigen Jugendamt niemand auf den Plan gerufen. Auch aus Fehlern der Vergangenheit hatte man nichts gelernt, sonst stünden in der Liste der Kinder, die in der Gesellschaft der Zukunft nicht mehr ankommen werden, nicht ständig neue Namen. In vielen dokumentierten Fällen konnte niemand ausreichend Mut, Engagement, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein aufbringen - und dies sind essentielle Eigenschaften, über die ein Mensch verfügen sollte, dessen Beruf es ist, mit schweren Schicksalen konfrontiert zu werden – um mehr zu tun als Briefe zu schreiben, an Haustüren zu läuten und den Fall anschließend wegen fehlender Kooperation zu den Akten zu legen. Und Jessica ist kein Einzelfall! Weissenhorn, Januar 2004: Die dreijährige Carolin wird von der Mutter und deren Freund zu Tode geprügelt. Man findet sie sterbend und nackt auf dem Boden einer Krankenhaustoilette. Aufmerksame Bürger aus der Nachbarschaft verständigten das Jugendamt schon Wochen zuvor, weil ihnen die Isolation des Kindes und gehäuftes Schreien aufgefallen war. Fürth, Februar 2004: Die Folter eines sechs Wochen alten Säuglings und seiner 18-monatigen Schwester wird erst durch Krankenhausärzte bekannt. Das Jugendamt wurde bereits im Fall des älteren Kindes durch mehrere eindringliche Appelle der Bevölkerung auf die Tatbestände aufmerksam gemacht. Der Mutter war bereits das Sorgerecht für ein weiteres Kind aufgrund ähnlich schwerwiegender Verdachtsmomente entzogen worden. Rems-Murr Kreis, 1997: Ein Kind stirbt bei seiner vom Jugendamt bestimmten Pflegefamilie an Hunger und Misshandlungen; das überlebende Kind bringt die zuständige Behörde im Jahr 2004 vor Gericht. Und so weiter und so fort... Unsere Forderung: Familien gefährdeter Kinder müssen regelmäßig und konsequent kontrolliert werden. Gewalt gegen Kinder muss konsequent angezeigt werden. Bei der Erstellung eines Konzepts, mit dessen Hilfe diese Forderung zu bewerkstelligen und umzusetzen ist, ohne immer wieder den Tod der betroffenen Kinder abzuwarten, sind wir mit dem Verein Opfer gegen Gewalt gern behilflich. 3.4.4 Kein Interesse für hunderte verschwundene Kinder Gabriele Karl, April 2005 Unter der Rubrik "Aus aller Welt" lese ich an den Pfingstfeiertagen in einer Tageszeitung die Nachricht, dass seit 2001 hunderte afrikanische Schulkinder in London spurlos verschwunden sind. Die Nachricht hat uns unglaublich entsetzt. Zum einen, weil eine aus zwei Sätzen bestehende Randnotiz scheinbar ausreicht, um den Bürger über das Verschwinden von mehreren hundert Kindern zu unterrichten, zum anderen, weil es niemand für nötig hält, zu recherchieren, wie viele hundert Kinder es waren, geschweige denn wie viele Kinder nun tatsächlich verschwunden sind. Es kommt aber noch schlimmer: Im zweiten Satz der Nachricht erfahren wir, dass diese Verschwundenen wahrscheinlich nicht Opfer eines Gewaltverbrechens wurden, sondern von Kinderhandel. Wer hier mit wem handelt und wozu, bleibt offen und warum Kinderhandel kein Gewaltverbrechen ist, kann ich mir ebenso nicht erklären. Wie abgebrüht muss man eigentlich sein, dass man so mit der Nachricht von so vielen kindlichen Opfern umgeht? 3.5 Mitwirkung in Medien
3.5.1 TV
3.5.2 Radio
3.5.3 Print
4. Fortbildung "Glaubwürdigkeit von Personen und Glaubhaftigkeit von Angaben/Aussagenanalyse" Seminar der Deutschen Anwaltsakademie "Vernehmungslehre / Vernehmungstaktik" Seminar der Deutschen Anwaltsakademie 5. Das Team 2005 Gabriele Karl Bernhard Karl Dr. Peter Berg Tobias Wandinger Cornelia Dittmar Dr. Andrea Troppmann Juristischer Beirat für Strafrecht: RAin Marion Zech Juristischer Beirat für Straf- und Sozialrecht: RAin Anke Lerche | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||