März 2005

Gabriele Karl

Auch Vanessas Eltern fordern die Bundesjustizministerin zum Handeln auf: "Das Jugendstrafrecht weist eklatante Lücken auf!"

Anlässlich der Ermordung des 9-jährigen Peter in München durch einen Wiederholungstäter, fordern auch die Eltern der im Februar 2002 in Gersthofen bei Augsburg ermordeten 12-jährigen Vanessa Frau Bundesministerin Zypries zum Handeln auf. Vanessas Mörder Michael Weinhold wurde damals als Heranwachsender nach dem Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt. Er war nachts, als die Eltern außer Haus gewesen waren, als Skelett verkleidet in das Anwesen eingebrochen, in Vanessas Zimmer geschlichen und hatte das schlafende Mädchen mit 21 Messerstichen erstochen.
Spätestens im Februar 2012 wird er wieder frei sein.

Hier Auszüge aus dem Brief von Romana und Erich Gilg an die Bundesjustizministerin vom 3. März 2005:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

die Ermordung von Peter in München ließ in uns wieder alle Eindrücke, Gefühle und Ängste lebendig werden, die wir nach der Ermordung unserer Tochter Vanessa vor drei Jahren durchleben mussten.
Schon bei der Gerichtsverhandlung vor zwei Jahren wurde uns deutlichst aufgezeigt, dass bei Anwendung des Jugendstrafrechts bei extremen Straftaten durch Heranwachsende keine geeigneten Maßnahmen für solche Straftäter verfügbar sind und deshalb Wiederholungstaten durchaus zu erwarten und zu befürchten sind.
Auch die Jugendgerichtshilfe wies in einem flammenden Plädoyer auf die Gefährlichkeit von Vanessas Mörder hin und verwies auf die geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich durch eine Therapie daran etwas ändern könnte, vorausgesetzt der Täter wäre überhaupt bereit an sich zu arbeiten. Vanessas Mörder hat jedoch bereits während der Untersuchungshaft eine Therapie abgelehnt.

Die grundlegendste Aufgabe des Staates ist es doch, das Leben und die Freiheit seiner Bürger, besonders das der Kinder, zu schützen. Diese umfassende Fürsorgepflicht des Staates ist hier jedoch nicht erkennbar, wenn die Freiheitsrechte der Täter vor dem Schutz der Opfer stehen.
Das ist für uns einfach unerträglich und genauso schrecklich wie der Mord an unserem Kind!

Eine Erhöhung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht ist deshalb notwendig, auch der Richter in unserem Prozess mahnte dies deutlich an. Bei Extremtätern mit hoher Gewaltbereitschaft muss eine längerfristige Verwahrung unabhängig vom Alter möglich sein. Logischerweise muss eine Resozialisierung solcher Täter ausgeschlossen sein, solange sie die Sicherheit aller anderen Bürger gefährdet.

Verhindern parteipolitische Machtkämpfe hier die dringend notwendigen Änderungen der Gesetze, so gefährden diese Parteien und Politiker fahrlässig Menschenleben.

Wir fordern Sie auf, unverzüglich zu handeln.