April 2005

Gabriele Karl

Lügen statt handeln?
Vanessas Eltern von Zypries bitter enttäuscht

Anlässlich der Ermordung des 9-jährigen Peters in München durch einen Wiederholungstäter forderten neben Politikern und Verbänden auch die Eltern der im Februar 2002 in Gersthofen bei Augsburg ermordeten 12-jährigen Vanessa Frau Bundesministerin Zypries zum Handeln auf. Vanessas Mörder Michael Weinhold war damals als Heranwachsender nach dem Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt worden. (Siehe hierzu unsere Pressemitteilung vom März 2005.)

Michael Weinhold war nachts, als Vanessas Eltern außer Haus gewesen waren, als Skelett verkleidet in das Anwesen eingebrochen, in ihr Zimmer geschlichen und hatte das schlafende Mädchen mit 21 Messerstichen ermordet.
Spätestens im Februar 2012 wird er wieder frei sein.
Die Parallelen zur Ermordung des kleinen Peters sind offensichtlich. Auch hier war der Täter Wiederholungstäter, seine Gefährlichkeit war bekannt, die Behörden aber waren machtlos. Das Jugendstrafrecht sieht keine Maßnahmen zur Sicherung gefährlicher Straftäter vor.

Die Bitte von Vanessas Eltern an die Bundesjustizministerin, endlich zu handeln, war vergebens, mehr noch, Frau Zypries gibt vor, von Reformvorschlägen aus Bayern nichts zu wissen: "Obgleich dies die öffentliche Diskussion anders vermittelt, ist die Sicherungsverwahrung für Jugendliche bisher einhellig abgelehnt worden" (aus dem Brief an Vanessas Eltern vom 4. April 2005).

Schon seit Jahren liegen aber aus Bayern zahlreiche Vorschläge zur Reform des Jugendstrafrechts vor, beispielsweise eine Erhöhung des Strafrahmens und auch eine konsequentere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden – ohne Erfolg. Rot-Grün lehnt diese Initiativen stets ab. Angesichts Peters Ermordung ging eine lebhafte Diskussion über die Unzulänglichkeiten des Jugendstrafrechts durch die Medien. Aus Bayern kam, laut und deutlich, die Forderung nach der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Die Begründung ist einfach: Wenn von einem nach dem Jugendstrafrecht verurteilten Straftäter nach Ablauf der Jugendstrafe noch eine Gefahr ausgeht, muss der Staat eine Möglichkeit haben, die Menschen vor diesem Täter zu schützen.

Am Dienstag hat das bayerische Kabinett über eine Gesetzesvorlage zur nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht abgestimmt, und am heutigen Freitag wird sie in den Bundesrat eingebracht.

Hoffentlich gibt irgendjemand der Bundesjustizministerin Bescheid.