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Nach unserer Erfahrung werden gerade Sexualmorde nie von Ersttätern begangen - immer finden sich im Vorfeld Gewalt und Sexualdelikte (Wiederholungstäter).
Wahrung der Interessen der Opfer von Gewaltverbrechen heisst Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Jede Anzeige kann ein weiteres schlimmes Verbrechen verhindern! Ziel unserer Arbeit muss immer die Unterstützung einer konsequenten und effektiven Strafverfolgung und eine Stärkung der Opferrechte sein. Opfer von Gewaltverbrechen erleben die Justiz als einseitig täterorientiert. Und: Betroffene Opfer fühlen sich häufig nicht ernst genommen, haben Angst, dass man ihnen nicht glaubt. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, so entsteht oft der Eindruck, dass an einem Mord, an einer Vergewaltigung etc.
Und während der Staat ausreichend Sorge getragen hat, dass die Rechte der Täter gewahrt werden, sind deren Opfer meist allein gelassen. So ist beispielsweise oberstes Ziel im Strafvollzug die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft, während die Sicherheit der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dem Ziel der Resozialisierung des Täters nachgeordnet ist. Es ist schon sehr bedenklich, wenn die Opfer von Gewaltverbrechen in einem Rechtsstaat um ihre Rechte kämpfen müssen. „Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des Vereins ist die Hilfe für Opfer von Straftaten und die Förderung der Kriminalprävention im Bereich der Gewaltkriminalität.“ (Satzungsauszug) Wir begleiten Betroffene und ihre Angehörigen durch das Strafverfahren und auf dem Weg zurück in einen möglichst normalen Alltag. Unsere Forderungen an die Rechts- und Sozialpolitik begründen sich letztlich auf einer Unterstützung einer konsequenten und effektiven Strafverfolgung und einer Stärkung der Opferrechte. Damit die Opfer wieder einen Platz im Leben finden. |
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